Der frz. Kassationshof hat seine frühere Entscheidung aufgehoben (Cass. 3e civ. 13-7-2022 n° 19-20.231 FS-B : BPIM 5/22 inf. 359), die besagte, dass Ausrüstungselemente, egal ob sie vom bestehenden Bauwerk getrennt werden können oder nicht, bisher unter die zehnjährige décennale Garantie fallen, wenn ihre fehlerhafte Funktion das gesamte ... Mehr über Bauhaftung in Frankreich – Änderung durch den Kassationshof
Deutschsprachige Rechtsanwälte in Frankreich
Alaris Avocats ist eine moderne, mittelständische internationale Kanzlei mit Hauptsitz in Paris. Wir vertreten Ihre rechtlichen Interessen als Rechtsanwälte in Frankreich und stehen Ihnen als langfristige Partner umfassend zur Seite. Unsere Anwälte in Paris sind zwei- oder dreisprachig. Da unsere Rechtsanwälte Französisch, Englisch, Italienisch sowie Deutsch sprechen, können wir unsere Mandanten in ihrer jeweiligen Muttersprache beraten.
Deutsch-französische Kanzlei – juristische Unterstützung in Frankreich
Unsere Anwälte sind auf das deutsch-französische Recht spezialisiert. Dementsprechend beraten wir erfolgreich deutsche, amerikanische und französische mittlere und größere Unternehmen. Zu unserem Mandantenstamm zählen jedoch auch Privatpersonen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Der Hauptschwerpunkt unserer deutsch-französischen Kanzlei in Paris liegt auf der allumfassenden Betreuung deutschsprachiger Mandanten, die juristische Unterstützung in Frankreich benötigen. Unsere deutschsprachigen Rechtsanwälte sind in Frankreich als Anwälte zugelassen und erfolgreich tätig.
Als internationale deutsch-französische Anwaltskanzlei mit einem hoch motivierten, jungen und engagierten Team haben wir den Anspruch, Rechtsberatung neu, modern und mandantenfreundlich zu gestalten. Unsere deutschsprachigen Rechtsanwälte in Paris haben ihr juristisches Studium in Frankreich erfolgreich absolviert und bringen zudem mehrere Jahre Berufserfahrung im Ausland mit. Zudem erwarten wir von unseren deutschsprachigen Anwälten im Team unserer Kanzlei in Frankreich, dass Sie vor zuvor bei einer anderen deutsch französischen Anwaltskanzlei in Frankreich gearbeitet haben. Unsere deutschsprachigen Rechtsanwälte in Frankreich können mindestens eine Berufserfahrung von 10 Jahren nachweisen.
Garantie bei versteckten Mängeln : Die Verjährungsfrist in Frankreich
Beim Kauf einer Immobilie kann das Vorliegen von versteckten Mängeln ein großes Problem sein. Diese Mängel, die zum Zeitpunkt des Kaufs nicht sichtbar sind, können die Nutzung der Immobilie wesentlich beeinträchtigen oder ihren Wert erheblich mindern. Glücklicherweise bietet das französische Recht dem Käufer Schutz bei vorliegenden ... Mehr über Garantie bei versteckten Mängeln : Die Verjährungsfrist in Frankreich
Schutz Ihres Unternehmens: Umgang mit rechtswidrig gewonnenen Beweisen
In einem bahnbrechenden Urteil hat der Kassationsgerichtshof (Cass. soc. vom 14.02.2024 Nr. 22-23.073 F-B, B. c/ Sté Pharmacie mahoraise) gezeigt, dass Beweise, die durch rechtswidrige Videoüberwachung gewonnen wurden, unter bestimmten Voraussetzungen vor Gericht zulässig sein können. Dem Grunde nach ist festzuhalten, dass in einem ... Mehr über Schutz Ihres Unternehmens: Umgang mit rechtswidrig gewonnenen Beweisen
Die Leistungen unserer deutsch-französischen Anwaltskanzlei
Zu den Schwerpunkten unserer deutsch-französischen Kanzlei zählen das französische Arbeitsreicht, das französische Baurecht und das französische Gesellschaftsrecht. Zudem sind unsere deutschsprachigen Rechtsanwälte auf das französische Handelsrecht sowie die Schiedsgerichtsbarkeit (Arbitrage) in Frankreich spezialisiert. Als deutsch-französische Kanzlei sind wir außerdem für französisches Vertragsrecht, französisches Handelsvertreterrecht, französische Gewerbemietverträge, Zwangsvollstreckungen in Frankreich, französische Expertenverfahren und französische Insolvenzrecht zuständig.
Die deutschsprachigen Rechtsanwälte und Alaris Avocats sind sowohl beratend als auch gerichtlich für Mandanten in ganz Frankreich und vor sämtlichen französischen Gerichten tätig. Gemäß unserem Leitsatz „big enough to serve, small enough to care“, haben wir ein gut funktionierendes internationales Beraternetz aufgebaut, um unsere Mandanten auch außerhalb von Fragen zum französischen Arbeitsrecht, französischen Baurecht oder französischen Handels- und Gesellschaftsrecht vorwiegend in den USA und in Deutschland begleiten zu können. Denn Ihr Erfolg ist unser Ziel!